08.04.2010 - 12:13 Uhr - Eine Scheidung bringt viele Umstellungen im Leben mit sich. Wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschied, gehört eine Abstufung der gewohnten Krankenversicherung jedoch nicht zu den Veränderungen, die in Kauf genommen werden müssen. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de informiert, welche Konsequenzen diese Entscheidung hat. Im verhandelten Fall weigerte sich ein Beamter den Unterhalt für seine Ex-Frau zu erhöhen, um die gestiegenen Krankenkassenkosten nach der Beitragserhöhung zu decken. Er beharrte auf den vertraglich vereinbarten Krankenversorgungskosten. Nach der Scheidung...




